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Steuerabteilung
In Übereinstimmung mit dem Königlichen Gesetzesdekret RDL 19/2020, veröffentlicht am 27. Mai 2020 im Spanischen Staatsanzeiger (BOE), werden neue Fristen für Erstellung, Genehmigung und Einrreichung der Jahresabschlüsse im Handelsregister festgelegt, sowie für die Legalisierung der Buchhaltung und der Geschäftsbücher. Auch wenn die Möglichkeit besteht die Jahresabschlüsse vorher einzureichen, lauten die neuen Fristen so wie folgt:
Archivos descargables:
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Erstellung der Jahresabschlüsse |
Genehmigung der Jahresabschlüsse |
Legalisierung der Buchhaltung und Geschäftsbücher |
Einrreichung der Jahresabschlüsse |
Zeitraum |
3 Monate ab den 1.06.2020 |
2 Monate nach der Erstellung der Jahresabschlüsse
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4 Monate seit 1.06.2020 |
1 Monate ab der Genehmigung der Jahresabschlüsse |
Frist-begrenzung |
31.08.2020
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31.10.2020
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30.09.2020 |
30.11.2020 |