NEUE FRISTEN FÜR DIE LEGALISIERUNG DER BUCHHALTUNG UND GESCHÄFTSBÜCHER SOWIE DIE EINREICHUNG DER JAHRESABSCHLÜSSE IM HANDESREGISTER

Theme: 
Steuerabteilung
In Übereinstimmung mit dem Königlichen Gesetzesdekret RDL 19/2020, veröffentlicht am 27. Mai 2020 im Spanischen Staatsanzeiger (BOE), werden neue Fristen für Erstellung, Genehmigung und Einrreichung der Jahresabschlüsse im Handelsregister festgelegt, sowie für die Legalisierung der Buchhaltung und der Geschäftsbücher. Auch wenn die Möglichkeit besteht die Jahresabschlüsse vorher einzureichen, lauten die neuen Fristen so wie folgt:
Archivos descargables: 

 

Erstellung der Jahresabschlüsse

Genehmigung der Jahresabschlüsse

Legalisierung der Buchhaltung und Geschäftsbücher

Einrreichung der Jahresabschlüsse

 

Zeitraum

 

3 Monate ab den 1.06.2020

 

2 Monate nach der Erstellung der Jahresabschlüsse

 

 

4 Monate seit 1.06.2020

 

1 Monate ab der Genehmigung der Jahresabschlüsse

 

Frist-begrenzung

 

31.08.2020

 

 

31.10.2020

 

 

30.09.2020

 

30.11.2020